AGB

§ 1 Geltungsbereich

1. Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei allen Rechtsgeschäften mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zum Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.


§ 2 Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote können den einzelnen Beschreibungen im Rahmen unserer Angebote entnommen werden.

2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung der Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) oder Durchführung der Leistung annehmen können.

3. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Lizenzvertrages unsererseits die für unsere Leistung erforderlichen Rechte Dritter nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Leistung informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

4. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind streng vertraulich zu behandeln. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung auch nicht zugänglich gemacht werden.

5. Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Liefer- und Leistungsgegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit die Gebrauchsfähigkeit der erbrachten Leistung nicht berühren.


§ 3 Preise und Zahlungen

1. Der von uns angebotene Preis ist bindend. Die Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins stehen uns ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 %punkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3. Sämtliche Barauslagen und besonderen Kosten, die uns im Rahmen der Erfüllung des Vertrags auf Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind vom Kunden zu erstatten.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Der Kunde darf Ansprüche aus einem Vertrag mit uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise abtreten.


§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

1. Die Vertragsdauer beträgt 365 Tage und beginnt mit dem Datum der Implementierung des Vertragsgegenstands. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragsdauer kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt..

3. Im Falle der Stornierung eines Auftrags, eines Teils eines Auftrags oder einer Leistung oder Teilleistung vor Bearbeitungsbeginn ist der Kunde verpflichtet, uns den Ausfallschaden zu ersetzen. Der Ausfallschaden beträgt pauschal 50% des stornierten Auftragwertes, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

1. Die von uns zu erbringenden Leistungen umfassen die im jeweiligen Angebot aufgelisteten Aufgaben gemäß der Bestellung des Kunden. Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen sachverständiger Dritter zu bedienen. Alle über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Leistungen werden nach Zeitaufwand gemäß unserer jeweiligen Preisliste berechnet.

2. Der Kunde gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und uns kostenlos erbracht werden. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils geltenden Bestimmungen entsprechen. Der Kunde wird uns alle zur Durchführung notwendigen Informationen und Unterlagen auf eigene Kosten und Gefahr zur Verfügung stellen.

3. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene, dem Stand der Technik und den Voraussetzungen der zu erbringenden Leistungen entsprechende Infrastruktur vorzuhalten.

4. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten und Informationen zu prüfen. Soweit wir Daten oder Informationen von Dritten beziehen, sind wir lediglich dazu verpflichtet, diese auf ihre Plausibilität zu überprüfen.

5. Die Parteien verpflichten sich, nach besten Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand – abgerechnet nach Zeitaufwand entsprechend unserer Preisliste – der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Wir sind auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, derartigen Mehraufwand abzurechnen.


§ 6 Fristen und Termine

1. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt. Der im Angebot angegebene Zeitraum oder Zeitpunkt für die zu erbringenden Leistungen beruht auf Schätzungen des Arbeitsumfangs auf Grundlage der Mitteilungen des Kunden.

2. Ist zwischen den Parteien ein verbindlicher Termin vereinbart, gilt dieser nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die geschuldeten Mitwirkungsleistungen fristgerecht und zur Erfüllung der Aufgabenstellung angemessen erbringt

3. Soweit wir an der Leistungserbringung ohne eigenes Verschulden gehindert sind, gleichviel ob die Verhinderung bei uns oder einem von uns beauftragten Dritten eintritt, insbesondere bei Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen, Streik, Aussperrungen oder höherer Gewalt (z.B. Krieg, Feuer, Naturkatastrophen), berechtigt dies den Kunden nicht zum Rücktritt oder zum Schadensersatz. Vielmehr verlängern sich Leistungsfristen mindestens um die Dauer des Leistungshindernisses. Dauert das Leistungshindernis länger als einen Monat, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der konkrete Liefergegenstand bereits bezahlt wurde.


§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang bzw. der Abnahme der Leistung. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.


§ 9 Verschwiegenheitspflichten

1. Die Parteien sind sich einig, dass alle Informationen die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, Betriebsgeheimnisse darstellen. Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertrages und auch nach dessen Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.

2. Die Parteien nutzen vertrauliche Informationen nur zweckgebunden zur Erfüllung des Vertrags. Zudem verpflichten sich die Parteien, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Betriebsgeheimnisse vor dem Zugriff Dritter zu schützen, es sei denn, die Weitergabe der Informationen ist aufgrund einer Rechtsnorm oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich.

3. Die obigen genannten Verschwiegenheitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die bereits vor der vertraglichen Zusammenarbeit öffentlich bekannt waren.


§ 10 Haftungsausschluss

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

2. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von gewonnenen Daten und aufbereiteten Informationen. Eine Haftung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen ist ebenfalls ausgeschlossen.


§ 11 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Mitwirkungsleistungen fristgerecht und zur Erfüllung des Vertrags angemessen zu erbringen. Dies schließt die Benennung eines Ansprechpartners ein, der ermächtigt ist, sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Auftragserfüllung zeitnah zu treffen und Leistungen abzunehmen.

2. Soweit Daten oder Informationen vom Kunden geliefert werden, verpflichtet er sich, die Qualität dieser Daten und Informationen sicher zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Risiken zu tragen, die sich aus einer mangelnden Qualität dieser Daten oder Informationen ergeben können.

3. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns erbrachten Leistungen und die daraus gewonnenen Daten und Informationen ausschließlich im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistungen und die daraus gewonnenen Daten und Informationen nicht zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die gegen geltende Bestimmungen verstoßen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Umstände, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sind oder die zu einer Änderung des Auftrags führen, unverzüglich mitzuteilen.


§ 12 Vertragsstrafenvereinbarung

1. Alle von uns zur Verfügung gestellten Leistungen wie Programme, Daten und Informationen, und die damit gewonnenen Daten und Informationen dürfen ausschließlich vom Kunden selbst genutzt werden. Eine solche erlaubte Nutzung liegt auch dann vor, wenn sich der Kunde nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zur Weiterverarbeitung dieser Daten und Informationen im Namen und Auftrag des Kunden eines Dritten bedient, der jedoch gleich dem Kunden zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und dem es gleich dem Kunden untersagt ist, die Daten und Informationen an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe unserer Leistungen, Programme, Daten oder Informationen an unsere Wettbewerber ist in jedem Fall untersagt.

2. Die Weitergabe, der Weiterverkauf oder die Weitervermietung der von uns zur Verfügung gestellten Leistungen wie Programme, Daten und Informationen, und der damit gewonnenen Daten und Informationen ist dem Kunden untersagt.

3. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen eine von uns zu bestimmende, angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz.


§ 14 Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Wir sind berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu benutzen.

3. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.